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Koka36-Insolvenz – wenn eine Vorverkaufsstelle Insolvenz anmelden muss

Kreuzberg, Foto: Marcelo Gonzalez

Es gibt nicht mehr viele unabhängige Konzertkassen und es werden jährlich weniger. Der Onlineverkauf hat ihnen schon lange den Rang abgelaufen.

Nun ist in Berlin eine der letzten größeren Vorverkaufskassen in die Insolvenz gegangen, das Koka36.

Offenbar war das Koka36 aber nicht nur eine Vorverkaufsstelle, die an CTS Eventim hing, sondern hat auch ohne Einschaltung der Ticketing-Platform Tickets verkauft über ein Bon-System.

Durch die Insolvenz kommen die Veranstalter weder an das Geld der verkauften Online-Tickets noch an das Geld aus den Bon-Verkäufen.

Laut Björn von Swieykowski war der Deal vieler Veranstalter mit Koka: Das Geld wird von der Konzertkasse treuhänderisch vereinnahmt und Koka zahlt das Geld aus, nachdem die Konzerte stattgefunden haben. Treuhänderisch heißt hypothetisch aber auch, dass das Geld eigentlich nicht mit dem Betriebsvermögen von Koka vermischt sein dürfte, stattdessen zum Beispiel auf einem eigenen Konto liegen sollte – und damit bei einer Insolvenz eigentlich auch nicht in die Insolvenzmasse gehört. Dann wäre ja alles gut und die Clubs würden ihr Geld zurückbekommen.

Nun sind einige Veranstalter selbst von der Insolvenz bedroht. Müssen jetzt Konzerte abgesagt werden, haben auch die Tickethalter wenig bis keine Chance auf Erstattung.

Siehe auch den Bericht zu München-Ticket vom bayrischen Rundfunk vom 25.2.2026.

https://www.rbb24.de/kultur/beitrag/2026/02/koka36-pleite-konzert-veranstalter-schaden-berlin-hilfen.html


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