in Publikumsschwund

Freikarten und Compliance? Das passt oft nicht…

Von Rainer Glaap und Prof. Dr. Dieter Haselbach (ZfK)

Screenshot der interaktiven Grafik “Vertriebskanäle bzw. Zielgruppen”,
hier: Rabattierte Karten

Wer freut sich nicht über eine Freikarte? Im Theater- und Kulturbetrieb gehören sie seit jeher zum guten Ton. Sie füllen leere Ränge, dienen der Pressearbeit oder der Beziehungspflege. Doch der Grat zwischen legitimer Einladung und handfester Vorteilsnahme ist schmal. Wenn die Ticketvergabe Compliance-Regeln bricht, schwindet vor allem eines: das Vertrauen des Publikums.

Die nackten Zahlen der Theaterstatistik

Ein Blick in die offizielle Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins zeigt das Ausmaß der freien Vergabe. Während die Zahl der zahlenden Gäste in vielen Häusern stagniert, steigt die Anzahl der ausgegebenen Gebühren-, Steuer-, Frei-, Vorzugs- und Ehrenkarten und sonstigen rabattierten Karten (zuletzt 16,5% in der Theaterstatistik 2023/24). 

Was oft als Marketingmaßnahme deklariert wird (“Wir sind morgen schlecht besucht, machen Sie was!”), lautet dann häufig die Anweisung an die Marketingabteilung), steht zu Recht  in der Kritik.

Zunächst das Offensichtliche: Die Auslastungszahlen werden künstlich aufgebläht. Das mag helfen, Subventionen zu legitimieren. Wenn aber ein erheblicher Teil der Plätze verschenkt statt verkauft wird, zeigt die Auslastungszahl nicht mehr die Nachfrage, sondern nur, wie erfolgreich Geschenke vergeben werden. Auch wird die wirtschaftliche Basis der Kulturinstitutionen verfälscht, der Publikumsschwund wird camoufliert, auf Kosten der Subventionsgeber.

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Bemerkungen zur Kultur des Verschenkens

Das Verhältnis zwischen Theaterbesuchern und Theaterbetrieben ist als wirtschaftlicher Austausch richtig beschrieben. Es gelten die Gesetze des Marktes. 

Theaterbesucher treffen eine Entscheidung, geben dafür eine übliche Zahlung an den Betrieb. Gelernte Kulturökonomen sind sich darüber bewusst, dass dieser Tausch, soll er funktionieren und die erwartete Gegenleistung seitens des Theaterbetriebs bringen, davon abhängig ist, dass der überwiegende Teil der Kosten für die Erbringung der Leistung vorab durch Öffentliche Hände aufgebracht wird, Die Theaterstatistik zeigt jährlich den öffentlichen Anteil an den Theaterfinanzen, er ist in den letzten Jahrzehnten deutlich über der Inflationsrate gestiegen.

Man kann sagen, dass schon beim Kauf eines Tickets ein großer Anteil des Preises durch die Öffentliche Hand ausgelegt, dem Theaterbesucher geschenkt ist. Das ist politisch so gewollt, könnte kulturpolitisch diskutiert werden (wem soll kulturpolitische Förderung zukommen?), trifft aber noch nicht die verschenkten Tickets.

Aus modernen Marktwirtschaften ist Konsumenten bekannt, dass ein Geschenk eines anderen Marktteilnehmers nie frei von Kalkül ist. 

Früher wurden bei der Neueinführung von Zigarettenmarken freie Proben ausgegeben. Die Raucher hat es gefreut. Die Absicht dahinter war, nicht nur Kunden der Marke Fligs zu Kunden der Marke Flogs, sondern möglicherweise auch Nichtraucher zu Rauchern zu machen. 

Solche Absicht der Kundengewinnung steht auch hinter Geschenken von Gutscheinen oder Rabatten für treue Kunden oder was immer an Marketing-Maßnahmen von Firmen erdacht und umgesetzt wird. 

Geschenke in der Marktwirtschaft sind so nicht anders als Geschenke in anderen Kulturen, wenn auch hier nicht die kaufmännische Kalkulation, sondern die Sitte allen Beschenkten und allen Beschenkenden keinen Zweifel aufkommen lässt, dass Gaben zu Gegengaben verpflichten. In der Soziologie ist dies seit dem klassischen Text von Marcel Mauss (Essai sur le don, 1924) ein Gemeinplatz.

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Aber es gibt auch “freie” Geschenke. Die Bücher, Spielzeuge, Haushaltsgegenstände oder Kleider, die in Großstädten oft am Straßenrand stehen, rufen keine Erwartung nach einer Gegengabe hervor. Oder die Gegengabe ist die Entlastung des Gewissens eines Gebers, der überflüssige und ihm lästig gewordene Dinge nicht in den Müll gibt, sondern weiterverschenkt. Es ist dies ein Zeichen der Überflussgesellschaft: Der Überfluss zeigt sich auch darin, dass diese Gaben meist nur sehr zögerlich von Passanten angenommen werden, vielmehr oft im nächsten Regen verderben oder dann doch im Müll enden.

Welche Art Geschenke sind also die Freikarten der Theater? 

Sie sind einmal und zuerst eine klassische Gabe im Sinne Marcel Mauss’. Einflussreiche Menschen sollen durch den freien Eintritt bewegt werden, sich für die Theater und ihre öffentliche Förderung weiter einzusetzen. Öffentliche Theater können wirtschaftlich ohne solche Unterstützung nicht arbeiten. 

Dann sind sie ein politisches Signal: sie suggerieren eine Nachfrage, die es nicht gibt: die es selbst zu den öffentlich gestützten Preisen nicht gibt. Hohe Auslastung wiederum wird gern als weiteres kulturpolitisches Argument angeführt, um den “Bedarf” an Theateraufführungen und damit an öffentlichen Zuschüssen zu legitimieren. Letztlich aber sind Freikarten (und es sollen die Gebühren-, Steuer- und Dienstkarten für Kolleg:innen ausdrücklich ausgenommen werden) das, was auch die Bücher und Spielzeuge am Straßenrand signalisieren: es gibt eine Sache im Überfluss, die man loswerden möchte. Ohne Gegenleistung und ohne Verpflichtungen des Beschenkten. Vielleicht, aber wahrscheinlich nicht, wird er dann einmal “Flogs” erstehen.

Kulturpolitisch problematisch ist das aus zwei Gründen. Wie die Bücher am Straßenrand das Buch entwerten, so entwertet die Freikarte den Theaterbesuch. Der Besuch ist nichts mehr wert. Man bekommt ihn nachgeworfen. Schwer wiegt, dass andere Theaterbetriebe, die nicht die üppigen Zuschüsse der Öffentlichen Theater bekommen, auch ihre Angebote und Leistungen entwertet sehen. Also nicht nur die schiefe Konkurrenz der “freien Szene” ohne zuverlässige öffentliche Zuschüsse mit den auf einen Bruchteil heruntergeförderten öffentlichen Tickets, sondern die noch schiefere von Freikarten dort und nicht geförderten Angeboten hier.

Bremen, Roncalli und der strenge Blick der Gesetze

Dass das Thema auch auf andere Weise ein sensibles ist, zeigte zuletzt der vermeintliche Skandal direkt in Bremen. Zur Premiere des Circus Roncalli wurden großzügig Freikarten an lokale Politiker und Entscheidungsträger verteilt. Was früher als nette Geste durchging, rief sofort die Compliance-Wächter auf den Plan. Berichte von buten un binnen und dem Weser-Kurier machten öffentlich, wie unbedarft einige Mandatsträger mit den Einladungen umgingen.

Dabei gelten gerade im öffentlichen Dienst klare Regeln, die jeden Anschein von Käuflichkeit im Keim ersticken sollen:

  • Niedersachsen regelt dies über den gemeinsamen Antikorruptionserlass (Nds. MBl. Nr. 531): Hier gilt eine generelle Freigabe zur Annahme von Kleinigkeiten nur bis zu einer strikten Bagatellgrenze von 10,00 Euro – und das auch nur für einmalige Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber. Höherwertige Geschenke oder Tickets bis maximal 50,00 Euro müssen vorab ausdrücklich genehmigt werden.
  • Bremen verzichtet in seiner *Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken (VV BuG)* sogar ganz auf pauschale Euro-Freibeträge bei privaten Zuwendungen, um jedes Risiko des „Anfütterns“ strukturell zu unterbinden.
Plakatwerbung für Roncall in Bremen, ca. 2017; Foto: Rainer Glaap

Das Trauma der WM 2006: Die Causa Schulenberg

Dass die Verflechtung von Ticket-Giganten, Politik und Freikarten eine explosive Mischung ist, zeigt der Blick zurück auf das Jahr 2006. Damals stand CTS Eventim, angeführt vom Bremer Unternehmer Klaus-Peter Schulenberg, im Zentrum des weltweiten Ticketvertriebs für die Fußball-Weltmeisterschaft. Rund um das Turnier geriet Schulenberg selbst ins Visier der Justiz: Es ging um den Vorwurf, Freikarten im Wert von mehreren Tausend Euro an Amtsträger – darunter an einen hochrangigen Beamten des Bundesinnenministeriums – vergeben zu haben.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung wurden später gegen eine Geldauflage eingestellt, doch der Fall Schulenberg und CTS Eventim gilt bis heute als der fundamentale Wendepunkt für das Sponsoring in Deutschland. Er löste eine Schockwelle aus, die die Antikorruptions-Richtlinien in Ministerien und Behörden nachhaltig verschärfte. Wie der Blogger Axel Schuller in seinen Medienanalysen treffend anmerkt, wird dieses Risiko im Kulturbetrieb dennoch bis heute unterschätzt. Während die Wirtschaft strikte Wertgrenzen etabliert hat, herrscht in Teilen der Kulturlandschaft noch immer eine gefährliche Unbedarftheit.

Der VIP-Logen-Erlass

Werbung von Firmen und Geschenke an Kunden oder Mitarbeiter waren schon immer Ziel von Steuerprüfungen. So auch bei Business-Logen im Sport, die früher sehr beliebt waren für Einladungen. Die steuerlichen Fragen führten schließlich zum sogenannten VIP-Logen-Erlass, der festlegt:

“Im Zentrum des VIP-Logen-Erlasses steht die neu eingeräumte Möglichkeit der pauschalen Aufteilung des Gesamtbetrages. Demnach sollen 40 % des Gesamtbetrages auf Werbung, 30 % auf Bewirtung und 30 % auf Geschenke entfallen.
[…]
Die Eintrittskarten, die zum Zugang der Loge und des Stadions berechtigen, sowie ggf. besondere Aufmerksamkeiten wie z.B. Abschiedsgeschenke unterfallen regelmäßig dem Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie an Geschäftsfreunde gegeben werden. „Geschenke“ meinen dabei „unentgeltliche Zuwendungen“, die sowohl in objektiver als auch subjektiver Weise unentgeltlich sein müssen.39 Das heißt, es muss eine Zuwendung vorliegen, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen ohne Erhalt einer Gegenleistung bereichert, wobei ferner beide Parteien von der Unentgeltlichkeit der Leistung ausgehen müssen. Der § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG enthält ein Abzugsverbot, weshalb grundsätzlich Geschenke an Geschäftsfreunde nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.”
Constantin Reinhold

Allianz-Stadium in München; Foto: Rainer Glaap

Das steuerliche Minenfeld: Mitarbeiterkarten und der geldwerte Vorteil

Ein oft übersehener Nebenschauplatz der Freikarten-Debatte betrifft die eigenen Angestellten der Kulturbetriebe. Viele Bühnen gewähren ihrem Personal sogenannte „Steuer- oder Gebührenkarten“ – also stark vergünstigte oder kostenlose Tickets für Vorstellungen. Aus Sicht der Finanzämter handelt es sich hierbei jedoch um einen geldwerten Vorteil, der bei Betriebsprüfungen regelmäßig im Fokus steht.

Die steuerliche Kernfrage lautet: Gilt der Nominalwert oder der Mitarbeiterpreis? Die Antwort des Einkommensteuergesetzes (§ 8 EStG) ist eindeutig: Maßgeblich ist der reguläre **Endverbraucherpreis (Nominalwert)** der jeweiligen Platzkategorie am freien Markt. Die Differenz zwischen diesem echten Kassenpreis und dem vom Personal gezahlten Centbetrag ist als Sachbezug zu werten. Zwar gewährt der Gesetzgeber bei eigenen Kulturproduktionen den großzügigen Personalrabatt-Freibetrag von jährlich 1.080 Euro (nach Abzug eines Bewertungsabschlags von 4 %). Doch gerade bei hochpreisigen Premieren, Sonderveranstaltungen oder intensivem Kulturnutzungsverhalten durch das Personal droht diese Grenze zu reißen. Für die Theater bedeutet dies im Hintergrund einen immensen bürokratischen Erfassungs- und Kontrollaufwand, um Pauschalversteuerungen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Fazit: Zwischen Repräsentationspflicht und Privileg

Zur Wahrheit gehört allerdings auch eine notwendige Differenzierung jenseits des reinen Populismus: Spitzenpolitiker befinden sich in einem permanenten Spagat. Ein Abend bei einer Zirkus- oder Theaterpremiere ist für Amtsträger selten reines Privatvergnügen. Solche Termine fallen unter die dienstliche Repräsentationspflicht; sie sind Teil eines ohnehin extremen 12- bis 14-Stunden-Arbeitstages, an dem Netzwerke gepflegt und Präsenz gezeigt werden muss. Es ist Arbeit, kein reines Geschenk.

Dennoch darf das Ausstellen und Annehmen von Freikarten kein rechtlicher Blindflug sein. Sobald der Eindruck entsteht, dass der Zugang zu politischen Entscheidungsträgern über exklusive Ticket-Kontingente erkauft wird, ist der demokratische Schaden irreversibel.

Eröffnungspremiere des INTERIM in Kassel mit zahlreichen geladenen Gästen,
Okt. 2025; Foto: Rainer Glaap

Die Warnung lautet: Striktes Controlling statt blinder Großzügigkeit. Wer Compliance-Regeln und steuerliche Realitäten ignoriert, verliert am Ende das Wichtigste, was Kunst, Wirtschaft und Politik gleichermaßen tragen: gesellschaftliche Glaubwürdigkeit und ein ehrliches, vertrauensvolles Publikum.

Quellen und Links

Glaap, Rainer: “Theaterstatistik: Interaktive Grafik ausgegeben Karten je Vertriebskanal bzw. Zielgruppen”, Blogbeitrag 17.3.2026

Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins
https://www.buehnenverein.de/de/publikationen-und-statistiken/theaterstatistik.html

Der Roncalli-Freikartenskandal in Bremen https://www.weser-kurier.de/bremen/roncalli-in-bremen-staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-klimapflege-doc85moarn48hgc2ik7p9 (Paywall)

Medienanalyse im Blog „Bremen so gesehen
https://bremensogesehen.com/20260430-wk-senatoren-freikarten-ermittlungen/

Hintergründe zur WM 2006 und CTS Eventim (Causa Schulenberg)   https://www.welt.de/wirtschaft/article133171523/WM-2006-DFB-Manager-soll-52-000-Tickets-verschoben-haben.html

Einkommensteuergesetz (EStG) – § 8 (Geldwerter Vorteil / Sachbezüge)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

Compliance-Regelungen der Bundesländer (Zentrale Einstiegsseiten), Bremen (Geltende VV BuG):   https://www.transparenz.bremen.de/ mit dem Suchbegriff „Verwaltungsvorschrift Geschenkannahme“.

Antikorruptionserlass Niedersachsen: https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2024/531

Reinhold, Constantin: VIP-Logen und Business-Seats in Stadien – Steuerliche Behandlung & Compliance, in: “Schlaglichter aus verfassungs-, international- und wirtschaftsrechtlicher Perspektive”, Hrsg. von Thomas Mann; Jakob Eh; Kevin Otter, Göttingen 2024, https://doi.org/10.17875/gup2024-2597 


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